Gemäß kommunaler Entwässerungssatzungen sind Gastronomiebetriebe verpflichtet, Fette mit entsprechenden Fettabscheideranlagen vom Abwasser zu trennen. Ferner ist die regelmäßige Entleerung und Wartung entsprechender Anlagen sicherzustellen.
Wir beraten Sie umfassend und stehen Ihnen mit folgenden Dienstleistungen zur Verfügung: